Schulanmeldung
Schulanmeldnung für die kommende 5. Klasse an unsere Oberschule
Informationen zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/26:
Gern nehmen wir Ihre Schulanmeldungen in der Woche vom 03.03. – 07.03.2025 zu folgenden Zeiten im Schulsekretariat entgegen:
Gern nehmen wir Ihre Schulanmeldungen in der Woche vom 03.03. – 07.03.2025 zu folgenden Zeiten im Schulsekretariat entgegen:
- Montag, Dienstag, Donnerstag: 09:00 Uhr – 13:00 Uhr
- Mittwoch: 09:00 Uhr – 14:00 Uhr
- Freitag: 09:00 Uhr – 11:00 Uhr
- ggf. nach Vereibarung
Die Schüler werden von den Erziehungsberechtigten angemeldet. Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- das ausgefüllte Anmeldeformular (mit Angabe der Wahlfächer Ethik oder Religion)
- eine Kopie des zuletzt erstellten Zeugnisses / Halbjahresinformation
- eine Kopie der Geburtsurkunde
- die Bildungsempfehlung der Grundschule im Original
- Nachweis der Masernschutzimpfung (Vorlage des oder Kopie vom Impfausweis)
- Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten (Datenschutzeinwilligung)
- bei alleinigem Sorgerecht bitte entsprechenden Nachweis, z.B. eine Negativbescheinigung, vorlegen
- bei Schülern mit Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch (DaZ) eine Niveaubeschreibung der Grundschule
- ggf. vorhandene diagnostizierte Lernschwächen, schulische Besonderheiten (LRS, Förderschwerpunkt)
Die Anträge und Formulare können Sie unter Downloads abrufen.
Hilfreich und relevant für die Klassenbildung sind Ihre Angaben zu Wünschen bezüglich gemeinsamer Beschulung in einer Klasse (Freunde, gemeinsame Grundschule, etc.). Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag auch einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an.
Hilfreich und relevant für die Klassenbildung sind Ihre Angaben zu Wünschen bezüglich gemeinsamer Beschulung in einer Klasse (Freunde, gemeinsame Grundschule, etc.). Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag auch einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an.
Schulwechsel an unsere Oberschule
Der Wechsel von einer Oberschule oder einem Gymnasium an unsere Schule kann grundsätzlich nur aus wichtigen Grund geschehen.
Für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums ist ein Wechsel zu Beginn des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klassenstufen 5 bis 9 möglich.
Ab Klassenstufe 7 ist der Wechsel von einer Oberschule nur in den gleichen Bildungsgang möglich. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch den Schulleiter der aufnehmenden Schule in Abstimmung mit der abgebenden Schule.
Das notwendige Formular für den Schulwechsel können Sie unter Downloads abrufen.